Ralf Seith , Bezirksleiter der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

Spanische Immobilie – Vollständige Verkaufs- oder Kaufabwicklung direkt von Deutschland aus!


Die deutsche Immobiliengesellschaft Seith Immobilien (seith-immobilien.de) und die
spanisch-deutsche Anwaltskanzlei Ribas Brutschy Abogados (rb-abogados.eu) haben sich
im Rahmen einer Kooperation auf den Kauf oder Verkauf von spanischen Immobilien
(Appartement, Wohnung, Haus, Liegeplatz etc.) insbesondere auf den Kanarischen Inseln, den
Balearen, Andalusien, Costa del Sol, Costa Blanca, Valencia, Costa Brava und weiteren beliebten
Regionen in Spanien spezialisiert. Beide Unternehmen übernehmen die vollständige Abwicklung
direkt von Deutschland aus (Baden-Württemberg, Karlsruhe). Gerade in der ihnen fremden
Rechtsordnung bewegen sich ausländische Interessenten nämlich in einem durch
Unsicherheiten geprägten Umfeld, so dass hier die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe ratsam
ist.


Beim Verkaufsprozess wird zuerst ein Gutachten der Immobilie erstellt. Im Anschluss werden
von einem Fotografen Aufnahmen gemacht. Gutachten, persönlicher Eindruck und
professionelle Bilder münden dann im einem vollständigen Exposé des Verkaufobjekts.
Darüber hinaus werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Verkauf geprüft. Aufgrund der
bestehenden nationalen Eigentumsordnung findet spanisches Immobilienrecht Anwendung.
Sollten bestimmte Rahmenbedingungen den Verkauf erschweren oder gar unmöglich machen
(wie z.B. ein ohne Baugenehmigung erbautes Schwimmbad, Eintragungsunstimmigkeiten
zwischen Grundbuch und Kataster, nicht bezahlte Grundsteuer IBI, etc.) werden diese im
Rahmen der Verkaufsabwicklung juristisch geheilt, um somit den Verkauf überhaupt zu
ermöglichen bzw. zu erleichtern. Mögliche Schadensersatzansprüche des Käufers können
dadurch weitestgehend ausgeschlossen oder wenigstens auf ein Minimum reduziert werden.
Der Verkauf Ihrer spanischen Wohnung oder Ihres Hauses erfolgt dann über das Netzwerk und
den Kundenstamm der Immobilienagentur, über die Website der Maklerfirma sowie über
bekannte Immobilienplattformen.


Mit potentiellen Käufern der Immobilie welche diese besichtigen wollen, werden mehrere
Besichtigungstermine vereinbart. So kann eine effiziente und vor allem professionell begleitete
Besichtigung vor Ort stattfinden.


Sobald ein Interessent Ihre Immobilie erwerben möchte, wird ein Vorverkaufsvertrag nach
spanischen Recht mit dem potentiellen Käufer geschlossen und diesem ein zeitlichen Rahmen
gegeben, um den Kauf abzuschließen.


Der notarielle Kaufvertrag wird von der Kanzlei Ribas Brutschy Abogados erstellt, die notarielle
Unterzeichnung des Kaufvertrages begleitet sowie der ordnungsgemäße Übergang des
Eigentums an der Immobilie bzw. die vollständige Kaufpreiszahlung sichergestellt.
Im Rahmen der Verkaufsabwicklung kann der Verkäufer oder beide Parteien (Verkäufer und
Käufer) die Kanzlei in Deutschland bevollmächtigten, so dass die gesamte Abwicklung über die
beiden Unternehmen durchgeführt wird.


Die Vorteile: Die Vollmacht kann in Deutschland erstellt und vor deutschem Notar unterzeichnet
werden. Weder Käufer noch Verkäufer müssen zur Unterzeichnung nach Spanien reisen.
Des Weiteren werden steuerliche, erbrechtliche und familienrechtliche Aspekte des
Immobilienerwerbs oder –verkaufs berücksichtig und abgewickelt. Beauftragt der Käufer
ebenfalls die beiden Unternehmen, wird die Immobilie im Grundbuch eingetragen und falls
erwünscht ein spanisches Konto eröffnet, Einzugsermächtigungen für Grundsteuer und lokale
Müll- und Entsorgungskosten vorgenommen, die jährliche Steuererklärung für nicht Residente
(sogenannte beschränkt Steuerpflichtige) abgegeben und die anfallenden Steuern entrichtet.
Die Gesamtkosten (ohne Steuern, Notar- und Grundbuchkosten) für den Verkauf und der
bequemen und vollständigen Abwicklung von Deutschland liegen i.d.R. zwischen 5 – 6 % des
erzielten Immobilienwertes.


Abschließend sei angemerkt, dass das Aufgabengebiet des spanischen Notars sich im
Wesentlichen auf die Überwachung der Einhaltung von Formalien beschränkt und somit weder
er noch ein spanischer Makler für rechtliche Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit dem
Immobilienerwerb oder -verkauf haftet. Durch eine umfassende Beratung können Ihre
Interessen beim Erwerb oder der Veräußerung vollständig gewahrt werden.


Seith-Immobilien
Gildestr. 6
76149 Karlsruhe
Telefon: 0721 783 66 784
Fax: 0721 6633 9220
E-Mail: info@seith-immobilien.de

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Kanzlei Ribas Brutschy Abogados
Marianne-Kirchgessner-Straße 5
76646 Bruchsal
Telefon: 07251 9377 310
Fax: 07251 3224 023
E-Mail: info@rb-abogados.eu

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